Datenschutzrecht
Durch die zunehmende Technologisierung werden immer mehr Daten gesammelt und gespeichert. In den letzten Jahren ist jedoch auch das Bewusstsein der Bürger im Umgang mit Daten gewachsen: Vorratsdatenspeicherung, elektronischer Personalausweis, Datenskandale in sozialen Netzwerken usw. haben zu mehr Sensibilität bei der Preisgabe von persönlichen Informationen beigetragen.
Anders als der Begriff „Datenschutz" es vermuten lässt, geht es nicht um den Schutz von Daten, sondern um den Persönlichkeitsschutz. Das Bundesverfassungsgericht hat im Jahr 1983 in seinem legendären „Volkszählungsurteil" das Datenschutzrecht aus der Wiege gehoben: Aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht konstruierte das Gericht das sogenannte „Recht auf informationelle Selbstbestimmung". Die Grundsätze, die die Verfassungsrichter damals zum Umgang mit personenbezogenen Daten aufgestellt haben, gelten noch heute und finden sich in zahlreichen allgemeinen und speziellen Datenschutzgesetzen wieder.
Auch für Unternehmen muss der Datenschutz - zur Vermeidung von Wettbewerbsverstößen, Vertrauensverlusten bei Kunden und Behördensanktionen, ein zentrales Thema sein.
Unsere Beratung im Datenschutzrecht
- Beratung zur korrekten Umsetzung der Datenschutzvorschriften, auch gegenüber Mitarbeiten und Kunden, Vertretung gegenüber Behörden auch in Bußgeldverfahren
- Beratung zum richtigen und rechtssicheren Umgang mit personenbezogenen Daten (nach Bundesdatenschutzgesetz und Telemediengesetz)
- Schutz bei Abmahnung von Wettbewerbern wegen Verstoßes gegen den Datenschutz
FAQs - Häufig gestellte Fragen zum Datenschutz
1. Was sind personenbezogene Daten?
Nach der Begriffsbestimmung in § 3 BDSG handelt es sich bei personenbezogenen Daten um Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person. Anders ausgedrückt: Es kommt darauf an, dass Daten mit vertretbarem Aufwand einer konkreten Person zugeordnet werden können. Hierzu zählen unter anderem der Name, Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Geburtsort, Augenfarbe, Religionszugehörigkeit. Bei einigen Informationen, wie der IP-Adresse, ist es jedoch noch umstritten, ob sie als personenbezogene Daten zu qualifizieren sind.
2. Wie erreiche ich einen Schutz meiner persönlichen Daten?
Wer auf einen möglichst umfassenden Schutz persönlicher Daten Wert legt, sollte mit der Weitergabe persönlicher Informationen sehr bewusst und sparsam umgehen. Man sollte sich stets fragen, ob die Angabe von Namen, Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, etc. wirklich erforderlich ist. Werden umfassende persönliche Daten von Behörden oder Unternehmen abgefragt, sollte man ggf. kritisch nachfragen, wofür die Daten gesammelt werden.
3. Worauf muss ich als Unternehmer beim Datenschutz achten?
Eine abschließende Antwort lässt sich nicht in wenigen Sätzen geben, da zahlreiche datenschutzrechtliche Vorschriften zu beachten sind: Neben den allgemeinen Bestimmungen des BDSG und des jeweiligen Landesdatenschutzgesetzes, sind spezielle Regelungen zum Arbeitnehmerdatenschutz oder zum Umgang mit persönlichen Daten im Internet zu beachten. Außerdem müssen Unternehmen in der Regel einen unabhängigen Datenschutzbeauftragten einstellen, wenn mehr als neun Mitarbeiter mit der Verarbeitung von personenbezogenen Daten betraut sind.