Kunstrecht

Neben dem ideellen Wert hat Kunst häufig auch einen hohen wirtschaftlichen Wert. Die sich daraus ergebenden Rechtsbeziehungen werden vom „Kunstrecht" geregelt. Das Kunstrecht hat Bezüge zu verschiedensten Rechtsgebieten. Im Zivilrecht geht es insbesondere um Fragen des Urheberrechts, des Kaufrechts oder des Erbrechts. Im Mittelpunkt steht der Künstler mit dem von ihm geschaffenen Kunstwerk. Dabei geht es um die Vergabe von Verwertungsrechten, urheberrechtliche Schutzansprüche und wirtschaftliche Fragen wie das Folgerecht. Zudem kann sich der Künstler zwar für seine Arbeiten auf die Kunstfreiheit berufen, muss aber trotzdem übergeordnete Rechte, wie das Persönlichkeitsrecht Dritter, beachten.

Beratung im Kunstrecht

  • Vertragsgestaltung, insbesondere Kaufverträge, Lizenzverträge, Galerieverträge
  • Beratung zu Fragen des Kunsthandels und der wirtschaftlichen Verwertung von Kunst, Folgerecht
  • urheberrechtliche Ansprüche, Schutz des Urheberpersönlichkeitsrechts

FAQ – Häufig gestellte Fragen im Kunstrecht

1. Kann der Künstler gegen Verschandelungen des verkauften Kunstwerkes vorgehen?

Auch wenn ein Kunstwerk verkauft und das Eigentum an den Käufer übertragen wurde, wird damit das Urheberrecht, insbesondere das Urheberpersönlichkeitsrecht nicht übertragen. Der Künstler als Urheber kann damit auch gegenüber dem Eigentümer des Kunstwerks Entstellungen seines Werkes verbieten. Dies ergibt sich aus §§ 14, 97 I des Urheberrechtsgesetzes (UrhG).

2. Wie vererbt man Kunst richtig?

Auch wenn es kein Patentrezept für die richtige Vererbung von Kunst gibt, sondern es immer auf den Einzelfall ankommt, ist an bestimmte Fragen immer zu denken. Die Grundfrage ist, ob Kunst normal vererbt werden oder der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden soll. Zu berücksichtigen ist der unterschiedliche Wert von Kunstwerken, insbesondere bei der Aufteilung auf mehrere Erben. Der Wert und die richtige Verteilung sind auch wichtig zur Vermeidung von Erbschaftssteuern. Auf richtige erbrechtliche Gestaltungen kommt es auch an, wenn Kunstwerke in Stiftungen eingebracht werden oder Museen als Schenkung oder Leihgabe überlassen werden sollen.

3. Was bedeutet das Folgerecht des Künstlers?

Durch das Folgerecht wird der Künstler  bei einem Weiterverkauf seines Originalwerkes unter Beteiligung eines Kunsthändlers oder Versteigerers, an der Wertsteigerung des Kunstwerkes beteiligt. Neben Werken der bildenden Kunst entsteht das Folgerecht auch bei Lichtbildwerken, also hochwertigen Fotos.

Da das Folgerecht im Urheberrechtsgesetz in seiner aktuellen Form auf einer EU-Richtlinie beruht, gibt es im Grundsatz in allen EU-Staaten eine solche Regelung. Das bedeutet, dass auch bei einem Verkauf im europäischen Ausland der Künstler ein Folgerecht hat.