Presserecht

Das Presserecht zählt zum weiten Feld des Medienrechts. Es wurzelt in der Verfassung: Viele presserechtliche Schwierigkeiten bestehen darin, dass Pressefreiheit und allgemeines Persönlichkeitsrecht gegeneinander abzuwägen sind. Denn während das Grundgesetz in Art. 5 Absatz 1 Satz 2 die Pressefreiheit gewährleistet, schützt Art. 2 Absatz 1 des Grundgesetzes die Ehre und die Privatsphäre des Menschen. Diese Rechte können miteinander kollidieren: wenn z.B. über eine Person private oder unwahre Geschichten in der Presse verbreitet werden, die aber für die Öffentlichkeit von besonderem Interesse sind. Neben seiner Verankerung im Grundgesetz ist das Presserecht Landesrecht. Es gibt daher für jedes Bundesland ein eigenes Landespressegesetz, so in Sachsen das Sächsische Pressegesetz.

Beratung im Presserecht

  • Beratung zu allen presserechtlichen Fragen, zu Inhalten, Gestaltung von Werbung und Anzeigen, Impressumspflichten und zu Wettbewerbsrecht im Pressebereich
  • Vorab-Prüfung von journalistischen Beiträgen und Pressemitteilungen von Unternehmen zur Vermeidung von Haftung
  • Durchsetzung und Abwehr von Unterlassungsansprüchen, Ansprüchen auf Gegendarstellung sowie Auskunfts- und Schadensersatzansprüchen

FAQs – Häufig gestellte Fragen im Presserecht

1. Was genau ist denn eigentlich „Presse“?

Presse, damit sind vor allem die herkömmlichen Druckerzeugnisse gemeint: Zeitungen, Zeitschriften, Magazine etc. Ob auch Internet-Zeitungen rechtlich als „Presse“ zu behandeln sind, ist umstritten. Gerade bei Internetmedien kann es daher schwierig sein, eine Webseite als Presse- oder als Rundfunkangebot einzuordnen.

2. Wie kann ich gegen eine Verletzung meines Persönlichkeitsrechts in der Presse vorgehen?

Wird das Persönlichkeitsrecht durch die Presse verletzt, so kann dagegen auf verschiedene Weise vorgegangen werden: Es bestehen u.a. die Möglichkeiten eine Gegendarstellung, Unterlassung, Berichtigung oder Schadensersatz zu verlangen. Auch ein strafrechtliches Vorgehen kann möglich sein. Gerne berate ich Sie, welches Vorgehen in Ihrem besonderen Fall rechtlich am erfolgversprechendsten ist.

3. Worauf muss ich als Journalist, Redakteur oder Verleger achten?

Der Presse obliegen einige Verpflichtungen: So besteht zum Beispiel die journalistische Sorgfaltspflicht. Journalisten müssen genau prüfen, ob das, was sie behaupten, auch stimmt. Außerdem müssen sich redaktionelle Inhalte von werbenden Inhalten abheben. Der Leser soll erkennen, was echte Information, was Werbung ist. Weil eine freie Presse für eine funktionierende Demokratie sehr wichtig ist, werden Journalisten und Presseverlage aber auch in vielerlei Hinsicht bevorzugt behandelt: Zum Beispiel dürfen Journalisten zum Schutz ihrer Informanten das Zeugnis verweigern, wenn sie in einem Strafverfahren als Zeugen aussagen sollen.