Urheberstrafrecht
Dass ein Verstoß gegen das Urheberrecht strafbar sein kann, ist den wenigsten Urheberrechtsverletzern bewusst. Gerade weil das Kopieren fremder Fotos, Texte, Filme oder Musik im Internet so einfach ist, wird häufig ausgeblendet, dass man damit nicht nur teure zivilrechtliche Ansprüche auslöst, sondern sich auch strafbar macht. Richtig problematisch wird ein Urheberrechtsverstoß, wenn die Staatsanwaltschaft ermittelt. Zur Beweissicherung können Durchsuchungen vorgenommen werden und Datenträger beschlagnahmt werden.
Beratung im Urheberstrafrecht
- Beratung und Vertretung im Ermittlungsverfahren zum Urheberstrafrecht und zu Straftatbeständen zum Schutz des Persönlichkeitsrechts
- Akteneinsicht und vorbeugende zivilrechtliche Maßnahmen
- Unterstützung von Strafverteidigern mit dem Know-how eines Fachanwalts für Urheberrecht
FAQ – Häufig gestellte Fragen im Urheberstrafrecht
1. Muss ich als Filesharer mit einem Strafverfahren rechnen?
Zwar ist das illegale Filesharing, die unerlaubte Vervielfältigung und das Anbieten eines urheberrechtlich geschützten Werkes im Internet, eine Straftat. Die Urheberstraftaten sind aber Antragsdelikte. In der Regel beschränken sich die Rechteinhaber auf die zivilrechtlichen Ansprüche ( Unterlassung, Schadensersatz und Rechtsverfolgungskosten, Auskunft) und stellen keinen Strafantrag.
2. Welche Strafen drohen bei Urheberrechtsverletzungen?
Insbesondere wenn die Urheberrechtsverletzung gewerblich ist, der Verletzer also damit Geld verdient, drohen empfindliche Freiheitsstrafen bis zu 5 Jahren, § 108 a UrhG. Zudem können Tatmittel, also etwa Computer ersatzlos eingezogen werden, § 110 UrhG.
3. Wie reagiere ich auf ein Ermittlungsverfahren? Brauche ich einen Anwalt?
Wenn gegen Sie ein Ermittlungsverfahren läuft, lädt Sie die Polizei zu einer Beschuldigtenvernehmung oder die Staatsanwaltschaft fordert Sie auf, zum strafrechtlichen Vorwurf Stellung zu nehmen.
Sie haben ein Schweigerecht und davon sollten Sie auch Gebrauch machen. Sagen Sie nichts, sondern kontaktieren Sie umgehend einen Rechtsanwalt. Fehlerhaftes Verhalten am Anfang lässt sich später häufig nicht mehr korrigieren.
Der Rechtsanwalt wird zuerst Akteneinsicht nehmen, damit klar wird, was Ihnen genau vorgeworfen wird und wie man sich dagegen am besten verteidigt.