Gewerblicher Rechtsschutz

"Gewerblicher Rechtsschutz“ ist der Oberbegriff für eine Vielzahl von Rechtsgebieten aus dem Bereich des „geistigen Eigentums“. Zum gewerblichen Rechtsschutz zählen unter anderem das Markenrecht, das Patentrecht und das Geschmacksmusterrecht. Die Gemeinsamkeit dieser Schutzrechte besteht darin, dass sie alle gewerblich genutzt werden. Im weiteren Sinne ist auch das Wettbewerbsrecht Teil des gewerblichen Rechtsschutzes: Das Wettbewerbsrecht regelt den Wettbewerb zwischen Unternehmen. Ein funktionierender Wettbewerb ist nicht nur für die Wettbewerber selbst wichtig, sondern auch für Verbraucher und andere Marktteilnehmer. Unlautere geschäftliche Handlungen sind daher verboten, so auch die Nachahmung von Produkten.

Beratung im gewerblichen Rechtsschutz:

  • Anmeldung und Eintragung Ihrer Marke und Ihres Geschmacksmusters
  • anwaltliche Beratung von Unternehmen im Wettbewerbsrecht, damit es gar nicht erst zu rechtlichen Auseinandersetzungen kommt
  • wenn es zum Rechtsstreit kommt: Vertretung bei wettbewerbsrechtlichen Verfahren vor Gericht

FAQs – Häufig gestellte Fragen im Rechtsschutz

1. Ich möchte eine Marke nutzen. Was muss ich dafür tun?

Anders als das Urheberrecht entsteht das Markenrecht regelmäßig nicht automatisch. Eine Anmeldung und Eintragung im (nationalen und europäischen) Markenrechtsregister ist erforderlich. Wenn eine Marke bereits im geschäftlichen Verkehr genutzt wird und dabei einen bestimmten Bekanntheitsgrad erreicht hat, entsteht der Markenrechtsschutz auch ohne eine Eintragung ins Markenrechtsregister.

2. Woher weiß ich, welches Verhalten wettbewerbsrechtlich zulässig und welches verboten ist?

Das Wettbewerbsrecht wird durch verschiedene Gesetze ausgestaltet, unter anderem durch das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG). Das Gesetz regelt, welche geschäftlichen Handlungen verboten sind: Das bedeutet, dass jede Handlung, die das Gesetz nicht verbietet, zulässig ist. Es ist aber nicht einfach, das Gesetz auszulegen: Gerichte bestimmen wie die sehr weit formulierten Paragrafen des UWG verstanden werden müssen. Es ist also eine genaue Kenntnis der Rechtsprechung erforderlich, um zu wissen, welches Verhalten wettbewerbsrechtlich zulässig ist.

3. Ich möchte für mein Unternehmen werben. Was muss ich beachten?

Die Werbung muss als solche erkennbar sein. Schleichwerbung ist unzulässig: Der Verbraucher soll vor einer Täuschung über den kommerziellen Hintergrund einer geschäftlichen Maßnahme geschützt werden. Werbung darf nicht irreführend sein. Außerdem sind vergleichende und belästigende Werbung unter bestimmten Voraussetzungen unzulässig. Es ist stets eine Frage des Einzelfalls, ob Werbung zulässig ist oder nicht. Eine Vielzahl von Gesetzen und die aktuelle Rechtsprechung sind zu beachten.