Markenrecht

Ein Produkt wird oft erst durch die Marke unterscheidbar und griffig. Die Marke stellt regelmäßig einen wichtigen Erfolgsfaktor im Wettbewerb mit anderen Unternehmen dar: Wer Schnupfen hat, fragt nach einem „Tempo“ – und jeder weiß, dass mit der Marke ein Taschentuch gemeint ist. Eine Marke steht für Qualität und Herkunft des Produkts. Die Marke eignet sich vor allem dazu, für das Produkt zu werben. Die häufigsten Formen der Marke sind die Wortmarke und die Wort-/Bildmarke.

Das Markenrecht zählt zum Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes und ist im Markengesetz geregelt. Es gewährt dem Inhaber der Marke ein Ausschließlichkeitsrecht: Das bedeutet, der Markenrechtsinhaber darf die Marke selbst nutzen (positives Nutzungsrecht) und andere von der Nutzung ausschließen (negatives Benutzungsrecht).

Im Markenrecht ist aber auch das Unternehmenskennzeichen, zum Beispiel der eigene Name für einen Onlineshop oder der Domainname, und der Titelschutz geregelt.

Anwalt für Markenrecht

  • Beratung bei Schaffung der Marke und Unterstützung bei Anmeldung und im Eintragungsverfahren der Marke
  • Beratung bei Verletzung des Markenrechts – außergerichtlich bei Abmahnungen und gerichtlich mit einstweiliger Verfügung oder Klage
  • Beratung von Konkurrenten: Wie weit kann man gehen – etwa bei Google AdWords oder Domains ?

FAQs – Häufig gestellte Fragen im Markenrecht

1. Ich möchte eine Marke nutzen. Was muss ich dafür tun?

Anders als das Urheberrecht entsteht das Markenrecht regelmäßig nicht automatisch. Eine Anmeldung und Eintragung im (nationalen oder europäischen) Markenrechtsregister ist erforderlich. Wenn eine Marke bereits im geschäftlichen Verkehr genutzt wird und sehr bekannt ist, besteht der Markenrechtsschutz auch ohne Eintragung ins Markenrechtsregister.

2. Was genau kann als Marke geschützt werden?

Als Marken kann man Wörter, einzelne Buchstaben oder Zahlen, Abbildungen, dreidimensionale Gegenstände, Formen und akustische Signale schützen lassen. Wichtig: Die jeweiligen Zeichen müssen unterscheidbar sein. Außerdem dürfen keine absoluten Schutzhindernisse bestehen. Ein absolutes Schutzhindernis liegt z. B. vor, wenn die Marke keine ausreichende Unterscheidungskraft aufweist oder ersichtlich irreführend ist.

3. Wie lange kann ich meine Marke nutzen?

Eine eingetragene Marke kann man zunächst 10 Jahre nutzen. Die Schutzdauer kann um weitere 10 Jahre verlängert werden – sofern eine Verlängerungsgebühr gezahlt wird. Die Verlängerungsgebühr kostet mindestens 750 €. Die Kosten sind davon abhängig, für wie viele Bereiche („Klassen“) die Marke beansprucht wird. Auch eine abgelaufene Marke kann noch geschützt sein, wenn sie durch ihre Benutzung Verkehrsgeltung erlangt hat. Marken wie beispielsweise „Milka“ kennt jeder, sie wären auch ohne Eintragung geschützt.

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