Domainrecht Rechtsanwalt Leipzig

Eine einprägsame und für den Nutzer über Suchmaschinen leicht auffindbare Domain ist die Grundlage für einen erfolgreichen Internetauftritt und die erfolgreiche Online-Marketingstrategie. Da ein Domainname nur einmal vergeben werden kann, ist es ein knappes und daher wertvolles Wirtschaftsgut und immer wieder Streitpunkt im Internetrecht. Griffige Domains mit umkämpften Keywords werden für viel Geld gehandelt. Domainrecht ist der Oberbegriff für die verschiedenen gesetzlichen Regelungen und Maßgaben der Gerichte für die Nutzung von Internetdomains. Schon bei der Planung eines neuen Internetauftrittes sollte auch die rechtlichen Fragen rund um die Domain geklärt werden. Die wichtigsten gesetzlichen Regelungen sind im Namensrecht, Markenrecht und im Wettbewerbsrecht zu finden.

Neben rechtlichen Fragen kommt es aber auch darauf an, in Suchmaschinen gut gefunden zu werden. Wir beraten Sie zu den rechtlichen und wirtschaftlichen Fragen rund um Domains.

Beratung im Domainrecht vom Fachanwalt

  • Domainplanung – als Anwalt in Leipzig berate ich Sie vor Anmeldung der Domain mit markenrechtlicher und namensrechtlicher Absicherung der Domain, aber auch zu wirtschaftlichen Aspekten einer Domain
  • Domainhandel – rechtliche Beratung des An- und Verkaufs von Domains und Pfändung von Domains
  • Domainschutz:  Schutz bei Abmahnungen und Schutz vor Domaingrabbing/Domainklau – Schutz gegen rechtsmissbräuchliche Registrierung von Domains, Abmahnung und einstweiliger Rechtsschutz/Klage bei Domainverletzungen auf Unterlassung und Freigabe/ Dispute-Einträge

FAQs – Häufig gestellte Fragen zum Domainrecht

1. Darf ich jede freie Domain auf mich anmelden?

Die Vergabe einer Internetdomain erfolgt grundsätzlich nach dem Prioritätsprinzip. Demnach gilt: wer zuerst anmeldet, kann die Domain nutzen. Nicht jede freie Domain darf aber von Privatpersonen oder Unternehmen registriert werden. Wenn Rechte Dritter, z. B. Markenrechte, Unternehmenskennzeichen, Werktitel, Namensrechte betroffen sind oder eine Registrierung gegen Wettbewerbsrecht verstößt, kann es viel Streit geben.

2. Wann verstößt eine Domain gegen das Wettbewerbsrecht?

Zu unterscheiden ist zwischen der Domainendung (Top-Level-Domain), beispielsweise .de, .eu oder .tv. und der Second-Level-Domain, dem eigentlichen Namen. Irreführend und damit wettbewerbswidrig kann die Verwendung bestimmter Top-Level-Domains sein. Beispielsweise kann die Endung .ag, die die Länderkennung von Antigua ist, den falschen Eindruck vermitteln, dass es sich um eine Aktiengesellschaft handelt.

Bei der Second-Level-Domain, also dem eigentlichen Namen, sind wettbewerbsrechtlich vor allem Gattungsbegriffe problematisch, wie „Recht“, „Rechtsanwalt“ oder „Steuerberatung“. Nach dem Wettbewerbsrecht irreführend ist es, wenn die Domain über das auf der dahinterstehenden Internetseite stehende Angebot täuscht oder eine Alleinstellung behauptet wird. Tippfehlerdomains oder ähnlich klingende Domains zum Abfangen von Kunden können eine unzulässige Rufausbeutung sein. Den aktuellen Rechtsstand dazu beschreibt das Urteil des Bundesgerichtshof (BGH) vom 22.01.2014 -I ZR 164/12- zu wetteronlin.de.

3. Kann man eine Domain eines Schuldners pfänden und verwerten?

Da eine Domain häufig einen wirtschaftlichen Wert hat, ist die Domain eines Schuldners pfändbar. Gepfändet wird dabei der Anspruch des Domaininhabers gegen die Vergabestelle, etwa der DENIC eG. Die Zwangsvollstreckung wird durch einen Pfändungsbeschluss, der dem Schuldner und der Domainverwaltungsstelle zugestellt werden muss, und der anschließenden Übertragung oder Versteigerung der Domain vollzogen.

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