Wettbewerbsrecht

Das Wettbewerbsrecht regelt den Wettbewerb zwischen Unternehmen. Ein funktionierender Wettbewerb ist nicht nur für die Wettbewerber selbst wichtig, sondern auch für Verbraucher und andere Marktteilnehmer.

Das Konzept des deutschen Wettbewerbsrechts ist es, dass nicht in erster Linie Behörden die Regelungen des Wettbewerbsrechts überwachen, sondern die jeweiligen Konkurrenten, aber auch Wettbewerbsverbände wie die Wettbewerbszentrale oder Verbraucherverbände wie die Verbraucherzentralen. Dies führt dazu, dass bei einem Wettbewerbsverstoß eine Abmahnung des Konkurrenten oder eines Verbandes ins Haus kommt, in der zur Unterlassung des Wettbewerbsverstoßes aufgefordert wird.

Ein „Wettbewerbsgesetz“ gibt es nicht – vielmehr gibt es eine Vielzahl von Spezialgesetzen, die den Wettbewerb regeln. Wichtig ist vor allem das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG). Unlautere geschäftliche Handlungen sind verboten. Als unlauter betrachtet das UWG zum Beispiel die Nachahmung von Produkten sowie irreführende oder belästigende Werbung. Wer sich unlauter verhält muss mit Unterlassungs-, Schadensersatz-, Auskunfts-, Beseitigungs- und weiteren Ansprüchen rechnen. Das UWG wurde Anfang 2015 geändert.

Beratung im Wettbewerbsrecht

  • Vorabprüfung und rechtliche Begleitung von Wettbewerbsmaßnahmen, Einführung neuer Produkte
  • Schutz gegen Wettbewerber bei unlauterem Wettbewerb, bei Abmahnung, Einigungsverfahren, einstweiliger Verfügung und Klage
  • Vertretung bei Abmahnungen von Wettbewerbern, Wettbewerbszentrale, Verbraucherzentrale und gegenüber Behörden, die den Wettbewerb und Kennzeichnungspflichten etc. kontrollieren

FAQs – Häufig gestellte Fragen im Wettbewerbsrecht

1. Wann muss ich das UWG beachten?

Das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) betrifft nur „geschäftliche Handlungen“. Eine Handlung ist geschäftlich, wenn sie zugunsten eines Unternehmens vorgenommen wird. Außerdem muss sie der Förderung des Absatzes oder des Bezuges von Waren oder Dienstleistungen dienen oder mit dem Abschluss oder der Durchführung eines Vertrags über Waren oder Dienstleistungen objektiv zusammenhängen. In manchen Fällen nimmt sogar eine Privatperson geschäftlich Handlungen vor, z. B. wenn jemand bei eBay in gewissem Umfang Auktionen betreibt. Wenn dazu sogar noch Produkte angekauft und wieder verkauft werden, gilt dies als gewerblicher Verkauf.

2. Woher weiß ich, welches Verhalten wettbewerbsrechtlich verboten ist?

Das Wettbewerbsrecht wird durch verschiedene Gesetze geregelt, unter anderem durch das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG). Das Gesetz regelt, welche geschäftlichen Handlungen verboten sind. Gerichte bestimmen wie die sehr weit formulierten Paragrafen des UWG verstanden werden müssen. Es ist also eine genaue Kenntnis der Rechtsprechung erforderlich, um zu wissen, welches Verhalten wettbewerbsrechtlich zulässig ist.

Besonders streng sind die Vorschriften zum Schutz von Verbrauchern. Das ist besonders relevant im E-Commerce bei Onlineshops im Internet.

3. Ich möchte für mein Unternehmen werben. Was muss ich beachten?

Die Werbung muss als solche erkennbar sein. Denn Schleichwerbung ist unzulässig: Der Verbraucher soll vor einer Täuschung über den kommerziellen Hintergrund einer geschäftlichen Maßnahme geschützt werden. Werbung darf auch nicht irreführend sein. Außerdem sind vergleichende und belästigende Werbung unter bestimmten Voraussetzungen unzulässig. So ist die Werbung per email normalerweise nur bei ausdrücklicher Einwilligung zulässig.

Es ist stets eine Frage des Einzelfalls, ob Werbung zulässig ist oder nicht. Eine Vielzahl von Gesetzen und die aktuelle Rechtsprechung sind zu beachten.

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